(auch Sankt Marxer F.) wurde unter der Reform von Kaiser Joseph dem II. 1784 als einer der fünf sogenannten „Biedermeier-Friedhöfe“, angelegt. Laut Eintragungen wurde der erste Tote am 17. Mai 1784 begraben, allerdings steht die Vermutung, dass auch schon vorher Bestattungen stattgefunden haben.
Der St. Marxer Friedhof befand sich weit außerhalb der Stadt, um die Toten so weit wie möglich von den Lebenden fernzuhalten.
1803 wurde der Wiener Neustädter Kanal eröffnet und trennte somit den Friedhof von der Ausfallstraße (heute Rennweg). Eine Brücke die über den Kanal erbaut wurde, ermöglichte das Erreichen des St. Marxer Friedhofs.
1874 wurde der Sankt Marxer Friedhof geschlossen und 1922 als Parkanlage zugänglich gemacht. Er steht heute unter Denkmalschutz.